Deklaration möglicher Interessenskonflikte
Zu Art und Umfang der rechtlichen Gestaltung des Glücksspielens in Deutschland – in Hinblick auf Einschränkungen oder Erweiterungen – gibt es seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006 eine kontroverse Diskussion. Das Betreiben von Glücksspielen aller Art 1) ist mit erheblichen Einnahmen verbunden, so dass alle Änderungen rechtlicher Regelungen wirtschaftliche Auswirkungen haben. Eine Besonderheit in Deutschland liegt darin, dass neben privaten Anbietern auch die Körperschaften des Öffentlichen Rechts (z. B. die Lotterien von ARD und ZDF) und die Bundesländer große Anbieter von Glücksspielen sind, und letzte gleichzeitig ein Glücksspielmonopol besitzen.
1. Deklaration möglicher Interessenskonflikte der LSG
Fachliche Äußerungen zum Glücksspielen einschließlich Forschungsarbeiten zu der damit verbundenen Problematik finden aufgrund der gegebenen Situation ein unmittelbares Interesse privater und öffentlicher Anbieter. Dies bedeutet für die Arbeit der Landesstelle Glücksspielsucht (LSG) eine besondere Sorgfalt in zweierlei Hinsicht: Zum einen muss deklariert werden, wie ihre Tätigkeit finanziert wird und welche Einflussmöglichkeit der Geldgeber auf die Tätigkeit formell (z. B. aufgrund der Regelungen eines Vertrages) oder informell (z. B. aufgrund indirekter Einflussmöglichkeiten) ausübt. Zum anderen muss im Sinne einer unbeeinflussten Tätigkeit darauf geachtet werden, diese Unabhängigkeit möglichst rechtlich und faktisch auch abzusichern.
Die Mittel für die Tätigkeit der LSG, das heißt, die fachlichen Arbeiten der beteiligten Organisationen BAS Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), IFT und LAGFW einschließlich der gemeinsamen Geschäftsstelle, werden seit 2008 durch das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt. Da der Freistaat Bayern (1) das Monopol für die überwiegende Anzahl der Glücksspiele in Bayern hat (mit Ausnahme der Geldspielautomaten), (2) Genehmigungsbehörde für nichtstaatliche Glücksspiele ist und (3) Aufsichtsbehörde für verbotene Glücksspiele, liegen hier eindeutige Interessen an der Arbeit und den Ergebnissen der LSG vor. Damit besteht nach den internationalen Standards auch ein möglicher Interessenskonflikt für die LSG und die beteiligten Mitarbeiter, der deklariert werden muss (bei der Deklaration von Interessen und möglichen Interessenskonflikten spielt es keine Rolle, ob die Beteiligten subjektiv einen solchen Konflikt wahrnehmen oder nicht, und ob die Interessen des Geldgebers und der Geldempfänger von Dritten positiv oder negativ beurteilt werden).
Der Interessenskonflikt kann bei der gegebenen Rechtslage nicht aufgelöst werden. Die LSG hat sich aber durch die vertragliche Gestaltung das Recht der unbeeinflussten Durchführung der Tätigkeit einschließlich der Forschungsarbeiten abgesichert. Das Ministerium oder nahestehende Organisationen üben auch faktisch keinen Einfluss auf die Arbeit der LSG aus: die Prävention und Öffentlichkeitsarbeit, die Beratung und Fortbildung der Suchthilfeeinrichtungen und die Auswahl, Durchführung, Auswertung und Publikation der Forschungsarbeiten.
Darüber hinaus wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Transparenz des gewählten Vorgehens in den Tätigkeitsbereichen der Landesstelle sicherzustellen:
- Fachliche Maßnahmen wie Broschüren und Fortbildungsangebote werden unter Einbeziehung externer Experten diskutiert und ausgearbeitet.
- Alle Unterlagen sind frei zugänglich.
- Für die Forschungsarbeiten wird ein Wissenschaftlicher Beirat eingerichtet.
- Die Finanzierungsquelle wird auf der Internetseite der LSG, in allen Unterlagen sowie in allen Forschungsarbeiten und Publikationen deklariert.
2. Deklaration möglicher Interessenskonflikte der an der LSG beteiligten Organisationen
Aufgrund der dargestellten Interessen der im Bereich des Glücksspiels tätigen Betreiber und nahestehenden Organisationen ist es nach internationalen Standards auch notwendig, zusätzliche themenrelevante Finanzierungsquellen der an der LSG beteiligten Stellen zu deklarieren. Im Folgenden werden dazu die entsprechenden Informationen gegeben.
Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Die Mehrzahl der durchgeführten Projekte, inkl. der Tätigkeiten im Rahmen der LSG, wird durch Mittel des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz finanziert. Vereinzelt erfolgt eine Finanzierung durch Bußgelder.
IFT Institut für Therapieforschung
Öffentliche Projektfinanzierungen zum Thema Glücksspielen:
- Bundesministerium für Gesundheit
- Einbeziehung von Pathologischem Glücksspiel in epidemiologische Studien, seit 2004
- Einbeziehung von Pathologischem Glücksspiel in die Suchthilfestatistik, seit 2000
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- Evaluation der Spielnovelle, 2009 – 2010
Projektfinanzierungen durch Organisationen der gewerblichen Glücksspielwirtschaft:
- Epidemiologische Studien zur Prävalenz des Spielens an Geldspielautomaten (mehrere Förderungen zwischen 1986 und 1997).
- Zwei Langzeitstudien mit Spielern zur Analyse der Risikofaktoren und des Glücksspielverlaufs (1987-1990 und 1992-1995).
- Expertise zu Gemeinsamkeiten und Unterschieden von verschiedenen Formen von Geldspielautomaten in Spielhallen und Spielcasinos (2004).
- Evaluation des Sozialkonzepts der Baden-Württembergischen Spielbanken für das Casino in Stuttgart (2004).
- Entwicklung eines Monitoring Systems zu den Trends im Glücksspielverhalten in Deutschland und zur Nutzung von Behandlungsangeboten (bis Anfang 2008). Die Bevölkerungsstudien und die Auswertung der Behandlungsdokumentationen, die die Grundlage für das Monitoring waren, wurden vom Bundesministerium für Gesundheit finanziert.
Das IFT ist in allen Studien unabhängig und nicht weisungsgebunden bei der Planung, Durchführung, Auswertung und Publikation der Ergebnisse. Für weitere Informationen siehe
http://www.ift.de/index.php?id=278.
Betreiberverein der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern für die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern
- Der Betreiberverein der LAGFW erhält ausschließlich Mittel vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit für seine Tätigkeit im Rahmen der Landesstelle Glücksspielsucht.
- Die an der LAGFW beteiligten Wohlfahrtsverbände erhalten folgende finanzielle Mittel:
+ Zuwendungen aus staatlichen Glücksspielen
+ Zuwendungen aus nichtstaatlichen Glücksspielen (z. B. Aktion Mensch).
3. Prüfung und Bewertung von Sozialkonzepten durch die LSG
Die Landesstelle Glücksspielsucht wurde als zentrale Stelle für Pathologisches Spielen in Bayern eingerichtet. Ein Aufgabenfeld ist die Prävention. In diesem Zusammenhang prüft und beurteilt die Landesstelle von Anbietern für Glücksspiele entwickelte Sozialkonzepte im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit. Die Beratung erfolgt unabhängig und kostenlos.
1) Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten werden technisch als Glücksspiele einbezogen auch wenn sie rechtlich anders eingeordnet sind.

