DAkkS bescheinigt Akkreditierungsfähigkeit von zwei Zertifizierungsprogrammen

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat im April die Prüfung zweier Programme im Kontext der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages abgeschlossen und deren Akkreditierungsfähigkeit festgestellt. Damit können Zertifizierungsstellen, die diese Programme zukünftig im Rahmen der Zertifizierung von Spielhallen anwenden wollen, ab sofort einen Antrag auf Akkreditierung für diesen Geltungsbereich stellen.

 

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