EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta ein

Die Kommission fordert MALTA zur Einhaltung der EU-Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen auf.

 

Die Kommission schreibt dazu auf ihrer Website

 

"Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta (INFR(2025)2100) einzuleiten, weil das Land gegen seine Verpflichtungen aus der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Verordnung (EU) 1215/2012) verstößt."

 

Weiter schreibt die Kommission: "Die Kommission hat festgestellt, dass Malta gegen die Verordnung verstößt, weil es seinen Gerichten vorschreibt, die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen der Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten gegen maltesische Glücksspielunternehmen aus Gründen der nationalen öffentlichen Ordnung systematisch abzulehnen. Außerdem hält Malta ausländische Kläger davon ab, vor maltesischen Gerichten gegen diese Unternehmen zu klagen, obwohl diese Gerichte aufgrund des (Wohn-)sitzes des Beklagten nach dem EU-Recht die geeignete Instanz wären. Die Kommission ist der Ansicht, dass das maltesische Recht den Online-Glücksspielsektor vor grenzüberschreitenden Rechtsstreits schützt, wodurch der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in der Rechtspflege in der Union untergraben wird. Es verstößt außerdem gegen das Verbot, gerichtliche Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten in der Sache nachzuprüfen, geht über Ausnahme aus Gründen der öffentlichen Ordnung hinaus und verzerrt die Zuständigkeitsvorschriften der Union. Die Kommission richtet daher ein Aufforderungsschreiben an Malta, das nun binnen zwei Monaten antworten und auf die Beanstandungen der Kommission reagieren muss. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln."