Der Fachverband hat große Pläne: Er könnte etwa Musterfeststellungsklagen (Ein Beispiel: die Klage der Verbraucherberatung gegen VW) einreichen, da er zu jenen 78 Verbänden gehört, die in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 UKlaG eingetragen sind. Diese Voraussetzung erfüllt der FAGS schon Mal.
Was dem FAGS nun noch dringend fehlt, sind weitere Mitglieder. Gefordert sind mindestens 350 natürliche Mitglieder!
Wíchtig: Der Jahresbeitrag ist niedrig (75 Euro) und kann von der Steuer abgesetzt werden.
Hier geht es zum Beitrittsformular.
Hinweis: Wer in diesem Jahr noch eintritt, muss erst im Jahr 2021 den ersten Beitrag zahlen.
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