Der Fachverband Glücksspielsucht (FAGS) sucht weitere Mitglieder

Der Fachverband hat große Pläne: Er könnte etwa Musterfeststellungsklagen (Ein Beispiel: die Klage der Verbraucherberatung gegen VW) einreichen, da er zu jenen 78 Verbänden gehört, die in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 UKlaG eingetragen sind. Diese Voraussetzung erfüllt der FAGS schon Mal.

Was dem FAGS nun noch dringend fehlt, sind weitere Mitglieder. Gefordert sind mindestens 350 natürliche Mitglieder!

Wíchtig: Der Jahresbeitrag ist niedrig (75 Euro) und kann von der Steuer abgesetzt werden.

Hier geht es zum Beitrittsformular.

Hinweis: Wer in diesem Jahr noch eintritt, muss erst im Jahr 2021 den ersten Beitrag zahlen.

Alles Wissenswerte über den FAGS finden Sie hier.