Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag

Hinter diesem Wortungetüm (Langversion: Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland) verbirgt sich ein komplett neuer Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll. Im Januar wurde seitens der Länder unterschiedlichsten Verbänden und Institutionen ein Entwurf mit der Möglichkeit vorgelegt, dazu Stellung zu nehmen.

Wie etliche andere Verbände hat auch die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern sich dazu geäußert. Neben einer schriftlichen Stellungnahme konnten am 19. Februar 2020 die Argumente zusätzlich in einer mündlichen Anhörung dargelegt werden. Zwischen der Anhörung und der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März 2020 wurde der Entwurf noch geringfügig geändert und von den Ministerpräsidenten in der Ministerpräsidentenkonferenz paraphiert. Danach muss er von der EU notifiziert und von den Landesparlamenten ratifiziert werden. Inhaltlich würde dieser Entwurf eine deutliche Ausweitung des legalen Online-Glücksspielmarktes bedeuten. Zukünftig sollen, zusätzlich zum bestehenden Online-Sportwettenangebot, Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker legalisiert werden. 

Die wichtigsten Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf Online Glücksspiele:

  • eine spielformübergreifende Sperrdatei
  • ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro für Online-Glücksspiele
  • eine Datei, die das parallele Spielen auf mehreren Seiten verhindern soll
  • ein auf Algorithmen basierendes automatisiertes System zur Früherkennung von glücksspielsuchtgefährdeten Spielerinnen und Spielern