Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Die Staatsregierung hat mit Schreiben vom 31. März 2022 um Zustimmung des Bayerischen Landtags gemäß Art. 72 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern zu nachstehendem Staatsvertrag gebeten: Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

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