Referat „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zieht nach einem Jahr Bilanz

Vor einem Jahr startete in Sachsen-Anhalt das Referat „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ im Landesverwaltungsamt mit seiner Arbeit. Grundlage dafür ist der am 12. März 2020 durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021).

 

Ziel war es unter anderem, das bislang illegale Glücksspielwesen im Internet zu legalisieren. Doch bis die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) vollumfänglich und ordnungsgemäß einsatzbereit ist, gibt es noch viel zu tun. Aufgaben, die das Landesverwaltungsamt unter anderem im Moment noch übernimmt, nun aber im Verlauf der kommenden Monate schrittweise an die GGL übergeben will. Doch nicht nur über die zahlreichen Aufgaben wird in der Pressemitteilung berichtet, sondern auch über die Anzahl der gestellten und zum Teil auch bereits abgelehnten Anträge zur Erteilung einer Glücksspielerlaubnis. 

 

Lesen Sie hier nun die Pressemitteilung.