Videospiele: USK verankert Glücksspiel in Prüfkriterien

Künftig sollen laut der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) Glücksspielelemente bei der Alterseinstufung von Videospielen berücksichtigt werden. Wie die USK in einer Meldung bekannt gab, reagiere sie damit auf eine sich ändernde Medienlandschaft, in der sich glücksspielähnliche Elemente im Online-Bereich und in Apps etabliert haben. Damit macht die USK Glücksspiel zum Teil ihrer Leitkriterien, die aus dem Jugendschutz abgeleitet werden und eine Art Regelwerk für die USK darstellen. Berücksichtigt werden nun jene Spielelemente, die die Einstellung von jungen Menschen gegenüber Glücksspiel und die damit einhergehende persönliche Entwicklung negativ beeinflussen könnten.

Die Aufnahme von Glücksspiel in die Leitkriterien sei vor allem als Signal zu verstehen, schreibt Lorenzo von Petersdorff, Geschäftsführer der USK.  

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