Hier geht's zum neuen Kinderbuch
Über das Bestellsystem der Landestelle Glücksspielsucht in Bayern können alle derzeit hier verzeichneten und lieferbaren Medien und Materialien bestellt werden. Abgabe und Versand der Materialien erfolgen innerhalb Bayerns in der Regel kostenlos. Bei Bestellung größerer Mengen behalten wir uns im Einzelfall eine Entscheidung über die mögliche Stückzahl vor.
Außerhalb Bayerns können Materialien an Personen und Einrichtungen nur nach Absprache geliefert werden.
Lieferung nur solange der Vorrat reicht.
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Kurzmeldungen
Das neue Jahrbuch Suchtist erschienen und kann für 20 Euro hier bestellt werden. Das Jahrbuch fasst unter anderem die neuesten Statistiken zum Konsum von Alkohol, Tabak und illegalen Drogen sowie zu Glücksspiel, Delikten unter Alkoholeinfluss, Suchtmitteln im Straßenverkehr und zur Rauschgiftlage zusammen und gibt die wichtigsten aktuellen Ergebnisse der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) konzentriert wieder. Hier geht es zur Pressemitteilung der DHS.
GGL verhängt erstmalig Ordnungswidrigkeitsbescheid in fünfstelliger Höhe gegen Erlaubnisinhaber aufgrund von Verstößen gegen Werbebestimmungen - hier die Meldung komplett lesen
Online-Glücksspiele werden im Alltag immer sichtbarer – durch Werbung, Sponsoring oder verschiedene Medienkanäle. In der Folge könnte sich auch die Zahl der Menschen mit Spielproblemen erhöhen. Die Forschenden der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim stellen eine wachsende Normalisierung von Glücksspiel fest. „Durch die allgegenwärtige Werbung werden auch Kinder und Jugendliche schon früh an das Thema herangeführt.
Hier die komplette Nachricht lesen.
Die neue BzKJAKTUELL von der BUNDESZENTRALE FÜR KINDER- UND JUGENDMEDIENSCHUTZ widmet sich unter anderem dem Thema „(Simuliertes) Online-Glücksspiel in Games“. Das Schwerpunktthema wird anhand von Fach- und Praxisbeiträgen aus juristischer, phänomenologischer sowie präventiver und regulatorischer Perspektive beleuchtet.
Sie haben einen Verstoß beobachtet oder erfahren und möchten dazu Hinweise geben? Zu diesem Zweck bietet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ein sogenanntes Hinweisportal.
Hier können Sie Hinweise zu folgenden Inhalten geben:
- unerlaubtes Glücksspiel im Internet
- Werbung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet
- Werbung für erlaubte Glücksspielangebote im Internet
- Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Glücksspielangeboten im Internet
- Verdacht der Geldwäsche
Kooperationspartner
Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
www.bas-muenchen.de
IFT Institut für Therapieforschung
www.ift.de
Betreiberverein der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern
für die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern e.V.
www.freie-wohlfahrts...
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Neuer Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
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