Beschwerden gegen Anbieter
Sie haben einen Verstoß beobachtet oder erfahren und möchten dies anzeigen? Zu diesem Zweck bietet Ihnen die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ein Hinweisportal.
Dort können Sie Hinweise zum Verdacht auf unerlaubtes Glücksspiel oder eine Beschwerde zur Werbung für Glücksspiel geben
In einem geschützten Bereich können Sie Ihre Beobachtungen anonym melden und in professionelle Hände geben. Somit können Sie sicher sein, dass Ihr Hinweis die richtigen AnsprechpartnerInnen erreicht und mit ebenso großer Sorgfalt wie Sensibilität behandelt wird
Hier geht es zum Hinweisportal
Für terrestrisches Glücksspiel wie zum Beispiel Spielhallen, Sportwettbüros oder Geldspielgeräte in Kneipen sind in Deutschland nach wie vor die Ordnungsämter zuständig. Sollten Sie eine Beschwerde gegen oben angeführte Etablissements haben, wenden Sie sich bitte an das jeweilig zuständige Ordnungsamt.
In einer Broschüre informiert die GGL zu den verpflichtenden Spielerschutzmaßnahmen im Internet.
Verstöße melden
Auch der Fachverband Glücksspielsucht e.V. (FAGS) hat eine Beratungs- und Kontaktstelle Glücksspielerschutz eingerichtet. Dorthin kann man sich bei Vorkommnissen sowohl beim terrestrischen Glücksspiel vor Ort als auch beim Online-Glücksspiel wenden.
Hier geht es zur Seite des FAGS.
Unregelmäßigkeiten und Vorstöße bei Anbietern vor Ort, zum Beispiel in Spielhallen und Gaststätten, können Sie immer auch an die regionale Ordnungsbehörde melden.




