Beschwerden gegen Anbieter

Sie haben einen Verstoß beobachtet oder erfahren und möchten dies anzeigen? Zu diesem Zweck bietet Ihnen die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ein Hinweisportal.

Dort können Sie Hinweise zum Verdacht auf unerlaubtes Glücksspiel oder eine Beschwerde zur Werbung für Glücksspiel geben.

In einem geschützten Bereich können Sie Ihre Beobachtungen anonym melden und in professionelle Hände geben. Somit können Sie sicher sein, dass Ihr Hinweis die richtigen AnsprechpartnerInnen erreicht und mit ebenso großer Sorgfalt wie Sensibilität behandelt wird.

Hier geht es zum Hinweisportal

 

Für terrestrisches Glücksspiel wie zum Beispiel Spielhallen, Sportwettbüros oder Geldspielgeräte in Kneipen sind in Deutschland nach wie vor die Ordnungsämter zuständig. Sollten Sie eine Beschwerde gegen oben angeführte Etablissements haben, wenden Sie sich bitte an das jeweilig zuständige Ordnungsamt.