Versorgung und Therapie
Erste Ansprechpartner
- (Sucht-) Beratungsstellen
- Selbsthilfegruppen (z.B. Anonyme Spieler)
- Ärzte
- Kliniken
- Soziale Dienste von Betrieben
- Soziale Dienste der JVAs
- Spezialisierte Psychotherapeuten, Tageskliniken
Seit Anfang 2001 ist das pathologische Glücksspielen von Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern als rehabilitationsbedürftige Krankheit anerkannt.
Ambulante Rehabilitation
- Suchtberatungsstellen
Stationäre Rehabilitation
- Fachkliniken für Suchtkranke oder psychosomatische Kliniken mit einem speziellen Angebot für pathologische Glücksspieler
In Deutschland entfallen 6,2% der in ambulanten Suchteinrichtungen vergebenen Hauptdiagnosen auf pathologische Spieler, in stationären Einrichtungen sind es 3,1% (Quelle: Suchthilfe in Deutschland 2013 - Jahresbericht der Deutschen Suchhilfestatistik DSHS).
Es gibt Hinweise auf eine deutliche Unterversorgung der pathologischen Spieler.