Umgang mit Glücksspielanbietern

Die LSG ist die zentrale Schnittstelle in Bayern aller an der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung beteiligter Organisationen und Akteure für den Bereich des pathologischen Glücksspielens.

Die LSG wird aus öffentlichen Mitteln finanziert und ist für alle zugelassenen staatlichen und privaten Glücksspielanbieter gleichermaßen zuständig. Bei der Zusammenarbeit mit Glücksspielanbietern entsteht ein Spannungsfeld, das sich daraus ergibt, dass die oberste Aufgabe der LSG der Spielerschutz ist, während die Betreiber von Glücksspielen als Unternehmensziel auch eine Ausweitung ihres Geschäftsfeldes und eine Steigerung ihrer Gewinne anstreben. Dadurch kann es zu Reibungspunkten und Interessenskonflikten zwischen Spielerschutzinteressen auf der einen und ökonomischen Interessen auf der anderen Seite kommen.

Die Leitlinien der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) für den Umgang mit Glücksspielanbietern sollen den Mitarbeitern der LSG, den Trägergesellschaften (BAS, IFT und Betreiberverein der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern) sowie den staatlichen und privaten Glücksspielanbietern einen transparenten Handlungsrahmen für ihre Zusammenarbeit im Bereich des Spielerschutzes geben.

Staatliche (zum Beispiel Lotto/Toto und Spielbanken) und private (etwa Spielautomatenverbände, Spielhallen, Internetanbieter) Glücksspielbetreiber suchen aus den unterschiedlichsten Gründen Kontakt mit Suchthilfeeinrichtungen. 

Die Empfehlung der LSG für die Kommunikation der Einrichtungen des Kompetenznetzwerks mit Glücksspielanbietern soll die Einrichtungen des Kompetenznetzwerks Glücksspielsucht bei dieser Kommunikation unterstützen und damit ein einheitliches Auftreten dieses Netzwerks gegenüber allen Glücksspielanbietern gewährleisten. 

Auch alle anderen Beratungsstellen außerhalb des Kompetenznetzwerks Glücksspielsucht können diese Leitlinien als Orientierungshilfe nutzen.