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Agentur-Foto:Durch Model(s) gestellt

Hintergrund

Glücksspiele bergen das Risiko in sich, eine Abhängigkeit von diesen zu entwickeln. Studien gehen von zirka 1,4 Mio. Personen aus, die hierzulande in eine Glücksspielstörung (Glücksspielsucht) geraten sind. Betroffene Personen und deren näheres Umfeld sind in der Regel mit erheblichen negativen finanziellen und psychosozialen Folgeerscheinungen konfrontiert.

Warum die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern eingerichtet wurde

Um die Spielsucht zu bekämpfen, wurde zwischen allen 16 Bundesländern am 1. Januar 2008 ein Staatsvertrag zum Glücksspielwesen geschlossen. Dieser kam aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 zum staatlichen Sportwetten-Monopol zustande. Obwohl es einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit privater Wettanbieter darstellte, durfte das staatliche Monopol für Sportwetten weitergeführt werden, sofern konsequente Rahmenbedingungen zum Spielerschutz bestimmt wurden. Diese Konditionen, die von allen Bundesländern erfüllt werden mussten, wurden im Glücksspielstaatsvertrag festgelegt. Hierbei standen die Suchtprävention und die optimale Versorgung für Personen mit einer Glücksspielstörung sowie deren Angehörige im Vordergrund, aber auch das Ziel, die Glücksspielsucht weiter zu erforschen.

Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern wurde am 30. Juni 2008 in München eröffnet, um die Vorhaben des Glücksspielstaatsvertrags umzusetzen.

Das staatliche Monopol im Bereich der Sportwetten wurde bereits im Juli 2012 mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag aufgeweicht.  Mit dem aktuell gültigen Glücksspielstaatsvertrag des Jahres 2021 wurde der Glücksspielmarkt deutlich erweitert. Seitdem ist es auch in Deutschland möglich, Lizenzen für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und -Sportwetten zu beantragen.  Im Bereich der Lotterien und der Spielbanken besteht allerdings weiterhin ein staatliches Monopol.

Nach wie vor lauten zwei der Ziele des GlüStV das „Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen“ sowie „den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten“.  

Wer wir sind

Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern hat ihren Hauptsitz in München. Von hier aus werden alle laufenden Projekte koordiniert.

Sie arbeitet gemeinsam mit ähnlichen Projekten anderer Bundesländer zusammen und nimmt an den regelmäßigen Treffen der Koordinierenden der Länder- und Bundesaktivitäten im Bereich Glücksspielsuchtprävention und -beratung teil. So wird gewährleistet, dass sich alle deutschen Landesstellen gegenseitig bei ihrer Aufgabe unterstützen, die Inhalte des Glücksspielstaatsvertrags umzusetzen.

Finanziert wird die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Was wir leisten

Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern koordiniert die Suchthilfe, Prävention und Suchtforschung bei Glücksspielsucht. Um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, wurden im Rahmen der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern an 22 Suchtberatungsstellen sogenannte Fachstellen Glücksspielsucht eingerichtet.

Nähere Informationen zu den Fachstellen und dem Kompetenznetzwerk Glücksspielsucht der Landesstelle Glücksspielsucht finden Sie hier.

Die Landesstelle Glücksspielsucht ist die zentrale Anlaufstelle für alle Belange rund um das Thema Glücksspielsucht in Bayern. Alle Tätigkeiten von Forschung und Schulung über Prävention und Beratung bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit und Unterrichtung der Politik werden von hier aus organisiert.