Rahmenkonzept für Sozialkonzepte
Das bayerische Rahmenkonzept zur Erstellung von Sozialkonzepten für Spielhallen und Automatenaufsteller in Bayern wurde in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, Sport und Verkehr, der LSG und dem Bayerischen Automatenverband entwickelt.
Es beinhaltet die Mindestanforderungen nach § 6 des GlüStV und entspricht außerdem den Anforderungen des § 33c Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung (GewO) an Automatenaufsteller. Glücksspielanbieter in Bayern haben sich bei bei der Erstellung Ihres Sozialkonzepte an der Gliederung und den dargestellten Inhalten des Rahmenkonzepts orientieren.
Das Rahmenkonzept soll aber nicht nur Spielhallenbetreibern und Automatenaufstellern als Vorlage für die Sozialkonzepterstellung, sondern auch den zuständigen Ordnungsämtern als Prüfgrundlage für die im Rahmen eines Antrags auf Konzessionsvergabe bzw. -verlängerung eingereichten Konzepte der Betreiber dienen.
Das Konzept ist auch für Buchmacher entsprechend anwendbar.
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