Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung darf nun auch Online-Casinospiele anbieten

Der Landtag des Freistaats Bayern hat beschlossen, dass die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung nun auch Online-Casinospiele anbieten darf. Die Gesetzesänderung, in die nach den virtuellen Automatenspielen auch das Wort "Online-Casinospiele" eingefügt wurde, tritt laut dem Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 1. Mai 2022 in Kraft. Hier können Sie die Änderung en détail nachlesen.