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Pressemitteilung

Strengere Regeln für Turbo-Zertifikate: wichtiger Schutz vor Totalverlust privater Vermögen

München, 17. Juni 2026

Die strengeren Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Handel mit Turbo-Zertifikaten, die seit Mitte Juni gelten, werden von der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht der Prävention stellen die neuen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag dar, um Verbraucher:innen besser vor zum Teil erheblichen finanziellen Verlusten zu schützen.

„Turbo-Zertifikate gehören zu den hochriskanten Finanzprodukten, die Anlegerinnen und Anleger mit der Möglichkeit auf hohe Gewinne in kurzer Zeit locken. Dabei bergen diese Produkte ein erhebliches Verlustpotenzial bis hin zum vollständigen Kapitalverlust“, sagt Konrad Landgraf, Suchtexperte und Geschäftsführer der LSG. Eine Untersuchung der BaFin zeigt, dass fast 75 Prozent der privaten Anleger:innen in den vergangenen Jahren Verluste erlitten haben – durchschnittlich mehrere Tausend Euro.

Die neuen Regelungen sehen etwa verpflichtende Risikohinweise vor, bevor Privatanleger:innen derlei Produkte erwerben können. Zudem soll sichergestellt werden, dass Anleger:innen über ausreichende Kenntnisse verfügen. Verkaufsanreize wie Boni oder vergünstigte Gebühren werden künftig untersagt.

„Die neuen Vorgaben der BaFin sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Menschen vor finanziellen Fehlentscheidungen zu schützen. Gerade Produkte mit hohem Risiko und schnellen Gewinnversprechen können ein problematisches Verhalten begünstigen, das Parallelen zu glücksspieltypischen Mustern aufweist“, erklärt Landgraf.

Aus Sicht der Suchtprävention besteht insbesondere bei hochspekulativen Finanzgeschäften ein erhöhtes Risiko, dass sie für einzelne Personen eine ähnliche Dynamik entwickeln wie Glücksspiele. Schnelle Entscheidungen, hohe Einsätze und die Aussicht auf kurzfristige Gewinne können dazu beitragen, dass Betroffene die Risiken unterschätzen. „Für die Zukunft ist zu überlegen, ob diese hochriskanten Finanzprodukte aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit Glücksspielen nicht auch als solche strenger reguliert werden sollten“, sagt Landgraf.

Personen, die ein problematisches Verhalten mit diesen Produkten entwickelt haben, empfiehlt Landgraf deshalb, frühzeitig professionelle Hilfeangebote in Anspruch zu nehmen.

Über die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern

Die Landesstelle Glücksspielsucht koordiniert bayernweit Prävention, Forschung, Beratung und Hilfe rund um das Thema pathologisches Glücksspielen. Sie besteht seit Juni 2008 und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention finanziert. Kooperationspartner sind die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS gGmbH, der Betreiberverein der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern für die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern e.V. und das IFT Institut für Therapieforschung München. Die LSG arbeitet fachlich unabhängig und ist nicht weisungsgebunden.

Ansprechpartner

Thomas Baur

Referent für Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit

Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern
Edelsbergstraße 10
D-80686 München

fon: 089 55 27 35 9 13
mobil: 0171 18 06 292
fax: 089 55 27 35 9 22
email: thomas.baur@lsgbayern.de