Erhöhung der Einsatzlimits bei Online-Automatenspielen
Die Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat zum 1. Juli 2026 die Erhöhung des Höchsteinsatzes bei virtuellen Automatenspielen von einem Euro auf bis zu fünf Euro pro Spin beschlossen. Aus Sicht der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) steht diese Entscheidung in deutlichem Widerspruch zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags.
Virtuelle Automatenspiele zählen zu den besonders suchtgefährdenden Glücksspielangeboten. Ihre ständige Verfügbarkeit, die hohe Spielgeschwindigkeit sowie die Möglichkeit bargeldloser Einzahlungen erhöhen das Risiko problematischen Spielverhaltens erheblich. Die Entwicklung zeigt sich auch in den Daten der Fachstellen Glücksspielsucht in Bayern: Während 2018 noch sechs Prozent der Klient:innen in den Fachstellen virtuelle Automatenspiele als Hauptspielform angaben, lag dieser Anteil 2024 bereits bei 20,5 Prozent. In Kombination mit der Möglichkeit, das monatliche Einzahlungslimit auf bis zu 10.000 Euro zu erhöhen, steigert die Anhebung des Höchsteinsatzes das Risiko erheblicher finanzieller Verluste zusätzlich.
Die LSG verweist zudem auf die 99. Gesundheitsministerkonferenz, die erst im Juni 2026 auf Schutzlücken, Fehlentwicklungen und Vollzugsdefizite im Glücksspielbereich hingewiesen und einen stärkeren Gesundheitsschutz gefordert hat. Die Erhöhung der Einsatzlimits bei der riskantesten Form des Online-Glücksspiels setzt nach Auffassung der LSG ein gegenteiliges Signal und gefährdet die Ziele von Spielerschutz und Suchtprävention.

