Jahresreport 2020 der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder ist erschienen
Beim erlaubten Markt handelt es sich um Angebote, für die die Anbieter eine Erlaubnis von einer deutschen Behörde haben. Hingegen fallen unter den Begriff unerlaubter Markt die Angebote, für die die Anbieter über keine Erlaubnis von einer deutschen Be- hörde verfügen, obwohl eine solche erforderlich ist, sowie Angebote, die verboten sind und für die auch keine Erlaubnis von einer deutschen Behörde erteilt werden kann. Dieser Teilbericht beschränkt sich ausschließlich auf eine ökonomische Darstellung. Die Analyse wird in den nächsten Jahren durch weitere Teilberichte fortgesetzt.
Sie können den Jahresbericht hier lesen.