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In einem längeren Abstimmungsprozess zwischen dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, der LSG und dem Bayerischen Automatenverband wurde ein offizielles Rahmenkonzept zur Erstellung von Sozialkonzepten für Spielhallen und Automatenaufsteller in Bayern entwickelt.

In den Sozialkonzepten soll nach § 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) dargelegt werden, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden sollen. Das Rahmenkonzept beinhaltet die Mindestanforderungen nach § 6 des GlüStV und entspricht außerdem den Anforderungen des § 33c Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung (GewO) an Automatenaufsteller. Das Rahmenkonzept zur Erstellung von Sozialkonzepten dient aber nicht nur Spielhallenbetreibern und Automatenaufstellern als Vorlage bei der Sozialkonzepterstellung, sondern auch den zuständigen Ordnungsämtern als Prüfgrundlage für die im Rahmen eines Antrags auf Konzessionsvergabe bzw. -verlängerung eingereichten Konzepte der Betreiber.

Das Konzept ist auch für Buchmacher entsprechend anwendbar.

Die LSG war bei der Erstellung des Rahmenkonzepts maßgeblich beteiligt und stellt es – gemeinsam mit einer Vorlage für den alle zwei Jahre abzugebenden „Bericht zur Umsetzung des Sozialkonzeptes“ – hier zur Verfügung.