Presse-Facts zur Glücksspielsucht

Diagnose Glücksspielsucht

Die offizielle Diagnose für Glücksspielsucht lautet „pathologisches (also krankhaftes) Spielen (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme der WHO, ICD-10) oder „Störung durch Glücksspielen" (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen der American Psychiatric Association, DSM-5).

 

Störung durch Glücksspielen nach DSM-5

Für die Diagnosestellung müssen mindestens vier der folgenden neun Kriterien innerhalb eines Jahres erfüllt sein:

 

  1. Starke Eingenommenheit vom Glücksspiel, z.B. andauernde Gedanken an Glücksspiel oder Glücksspielerlebnisse. Häufige Überlegungen, wie Geld für das Glücksspielen beschafft werden kann
  2. Toleranzentwicklung, Einsetzen immer höherer Beträge beim Glücksspiel, um den gleichen Effekt bzw. Kick erreichen zu können
  3. Kontrollverlust über Umfang und Dauer des Glücksspiels. Versuche, das Glücksspielen zu beenden oder zu beschränken, schlagen fehl
  4. Entzugserscheinungen beim Versuch, weniger zu spielen, z.B. Unruhe oder Reizbarkeit
  5. Spielen, um Sorgenoder schlechte Gefühle auszugleichen oder zu vermeiden
  6. Versuche, Spielverluste durch erneutes Glücksspiel zurückzugewinnen
  7. Lügen über die Häufigkeit des Spielens und die daraus entstehenden Probleme
  8. Gefährdung/Verlust wichtiger Beziehungen oder beruflicher Chancen wegen Glücksspielens
  9. Verlassen auf die Bereitstellung von Geld durch andere („Freikaufen")

Des Weiteren ist von einem leichten Schweregrad bei 4-5 erfüllten DSM-5-Kriterien, von einem mittleren Schweregrad bei 6-7 erfüllten DSM-5-Kriterien und von einem schweren Schweregrad bei 8-9 erfüllten DSM-5-Kriterien zu sprechen.

 

In Anlehnung an: American Psychiatric Association (2015). Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen – DSM-5. Hogrefe Verlag, Göttingen

 

Pathologisches Spielen nach ICD-10

Die Störung zeigt sich durch ein Glücksspielverhalten, das weite Teile des Lebens bestimmt. Wichtige Lebensbereiche, wie z.B. soziale, berufliche und familiäre Verpflichtungen werden dadurch beeinträchtigt.

 

Diagnosekriterien:

  1. Mehrere Glücksspielaktivitäten in einem Zeitraum von mindestens zwölf Monaten
  2. Das Glücksspielen wird fortgesetzt, obwohl es zu Problemen und belastenden Gefühlen führt
  3. Betroffene sind kaum dazu in der Lage, das Glücksspielen zu unterbrechen bzw. zu kontrollieren. Häufig besteht ein starkes Verlangen, erneut zu spielen
  4. Andauernde Gedanken an Glücksspiele oder damit zusammenhängende Ereignisse

 

In Anlehnung an: Dilling, H. (Hrsg.) (2006). Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen. Verlag Hans Huber, Bern

Der 2022 veröffentlichte "Glücksspielsurvey 2021 zur Glücksspielteilnahme und glücksspielbezogenen Problemen in der Bevölkerung" des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) weist eine Prävalenz von 2,3% (95% - Konfidenzintervall: 1,9% - 2,7%) für die nach DSM-5-Kriterien klassifizierte "Störung durch Glücksspielen" bei der deutschen Bevölkerung im Alter von 18-70 Jahren aus. Unter diesen Personen besitzen 1,1% (95% - Konfidenzintervall: 0,9% - 1,3%) eine leichte Störung, 0,7% eine mittlere Störung (95% - Konfidenzintervall: 0,6% - 0,9%) und 0,5% eine schwere Störung (95% - Konfidenzintervall: 0,4% - 0,6%).

 

Basierend darauf ergibt sich für Bayern eine geschätzte Anzahl von 209.000 Personen mit einer "Störung durch Glücksspielen", wobei bei 100.000 Personen von einer leichten*, bei 63.500 von einer mittleren und bei 45.500 von einer schweren Störung auszugehen ist.

 

Das IFT Institut für Therapieforschung bereitet aktuell einen aktualisierten Kurzbericht zur Lage in Bayern anhand dieser und vorheriger Bevölkerungsstudien vor.

 

Der Bericht für den vorherigen Beobachtungszeitraum bis 2019 ist hier (Kurzberichteinsehbar.

Erläuterung:
*leichter Schweregrad: 4-5 DSM-5-Kriterien; mittlerer Schweregrad: 6-7 DSM-5-Kriterien; schwerer Schweregrad: 8-9 DSM-5-Kriterien

Der Bruttospielertrag ist die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den an die Glücksspielenden ausbezahlten Gewinnen. Dies ist gleichbedeutend mit dem Kasseninhalt und stellt somit den Verlust der Glücksspielenden dar.

Seit Menschengedenken werden Glücksspiele gespielt: Im Laufe der Geschichte wurden sie mal mehr, mal weniger restriktiver gehandhabt, ganz verschwunden sind sie jedoch nie. Deshalb – und auch um illegalem Glücksspiel entgegenzuwirken – wird Glücksspiel vom Staat nicht verboten. Vielmehr tritt der Staat aus diesem Grund neben anderen auch als Anbieter von Glücksspielen auf, um das Glücksspielen gemäß Glücksspielstaatsvertrag „in geordnete Bahnen“ zu lenken. Gleichzeitig unterhält der Staat ein professionelles Hilfesystem, um Betroffenen aus einer Abhängigkeit wieder herauszuhelfen.

In Bayern beläuft sich die Anzahl der Spielhallenstandorte aktuell auf 863 mit 15568 Geldspielgeräten (ohne Gastronomie, ohne Kommunen unter 10.000 Einwohner, Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V., Stand 2022).

 

Unsere Datenbank Spielhallen und Geldspielgeräte in Bayern liefert schnell die relevanten Daten zu Angebotsstruktur und Spielverlusten aller größeren bayerischen Kommunen (über 10.000 Einwohner).

 

Wie bei anderen Suchterkrankungen auch reicht das Hilfsangebot für Menschen mit glücksspielbezogenen Problemen von Selbsthilfegruppen über die kostenlose Beratung in Suchtberatungsstellen bis hin zu ambulanten, teilstationären und stationären Rehabilitationsbehandlungen (Therapien). Ergänzend dazu gibt es spezielle Telefonhotlines und verschiedene Online-Informations- und Beratungsangebote sowie Online-Foren für den Austausch von Betroffenen untereinander.

 

In Bayern hat die LSG ein umfassendes Hilfsangebot eingerichtet: In 22 über Bayern verteilte Suchtberatungseinrichtungen gibt es spezialisierte Fachstellen, die Glücksspielende und deren Angehörige versorgen. Sie werden von der LSG finanziert. Gemeinsam mit weiteren 49 von der LSG geförderten Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe und dem Betroffenenbeirat Bayern Stimme der SpielerInnen bilden sie das „Kompetenznetzwerk Glücksspielsucht“.

 

Die Mitarbeitenden der teilnehmenden Beratungsstellen werden von der LSG speziell gefördert, qualifiziert und fortgebildet, um Hilfesuchenden eine qualifizierte Beratung oder Behandlung anbieten zu können.

 

Daneben bietet die LSG eine türkischsprachige Hotline, die Online-Beratungsplattform PlayChange sowie in 14 Sprachen zahlreiche Informationen über das Thema sowie einen Selbsttest an. Außerdem hat die LSG die App PlayOff in Deutsch und Türkisch für Smartphones entwickelt, mit der Glücksspielende ihr Spielverhalten dokumentieren und je nach persönlicher Zielsetzung beobachten, reduzieren oder ganz beenden können.

 

Weitere Infos: www.verspiel-nicht-dein-leben.de

Es existiert keine eindeutige Spielercharakteristik, häufige Merkmale sind:

  • Geschlecht und Alter (junge Männer sind besonders gefährdet)
  • Persönlichkeitsstruktur (ausgeprägte Impulsivität, geringe Impulskontrolle, externale Kontrollüberzeugungen)
  • Zusammenhang zwischen Störung durch Glücksspielen und Depressionen sowie Angststörungen (nicht kausal interpretierbar, bei Frauen erhöhter als bei Männern)

 

Die meisten Glücksspielerinnen und Glücksspieler lassen sich nach Meyer & Bachmann (2017) einer der folgenden Gruppen zuordnen:

Es gibt nicht eine dominante Ursache, weder in der Art oder Struktur des Glücksspiels, noch in den Merkmalen der Glücksspielenden oder den sozialen Rahmenbedingungen. Das „Vulnerabilitäts-Stressmodell“ (Wittchen, Lieb & Perkonigg, 1999) geht davon aus, dass es frühe Vulnerabilitätsfaktoren gibt (genetische Einflüsse, frühkindlicher Stress, andere psychische Störungen, insbesondere Impulskontrollstörungen und Störungen der kognitiven Kon­trolle über das eigene Verhalten), die zusammen mit Stressoren in der akuten Zeit (externale Kon­trollüberzeugungen, soziale Defizite, akute Lebenskrisen, Merkmale der Glücksspiele) sowie mit den ersten Glücksspielerfahrungen (zufälliger höherer Erstgewinn) das Risiko bestimmen, eine Störung durch Glücksspielen zu entwickeln.

Basierend auf den Merkmalen Ereignisfrequenz, multiple Spiel- und Einsatzgelegenheiten, Gewinnwahrscheinlichkeit, Ton- und Lichteffekte, variable Einsatzhöhe, Verfügbarkeit, Jackpot, Auszahlungsintervall, Beinahe-Gewinne und Kontinuität des Spiels wurde das Gefährdungspotenzial verschiedener Glücksspiele für das Entwickeln glücksspielbezogener Probleme beim Spielen ermittelt (Meyer et al., 2010). Es zeigt sich ein vergleichsweise höheres Risiko für Glücksspielprobleme beim Spielen an Glücksspiel- oder Geldspielautomaten gegenüber Lotterien und Lotto (siehe Abbildung). Zudem zeigt sich besonders für junge Erwachsene ein erhöhtes Suchtpotenzial für Live-Wetten, welche durch ereignisdifferenzierte Wettoptionen, die Zugangsmodalität Internet und erhöhte Werbetätigkeiten verstärkt junge Menschen ansprechen, die generell eine erhöhte Risikoneigung besitzen (Hayer & Kalke 2021). Als besonders gefährlich erweisen sich aufgrund der permanenten Verfügbarkeit und struktureller Charakteristika Online-Glücksspiele (Chóliz, 2015; Meyer et al., 2017).

Angehörige leiden unter den negativen sozialen, emotionalen und finanziellen Auswirkungen. Um das Risiko der Angehörigen für eine eigene Erkrankung zu reduzieren, ist die Vermittlung funktionaler Strategien zur Bewältigung der Situation hilfreich. Daher ist es wichtig, mit ihnen gesundheitsfördernde Maßnahmen zu erarbeiten und sie in ihren Rechten zu stützen. Angehörige von Glücksspielenden können sich wie die Betroffenen selbst kostenlos Unterstützung in einer Suchtberatungsstelle holen. Neben Einzelgesprächen werden hier oft spezielle Gruppenangebote für Angehörige vorgehalten. Auch Telefonhotlines und Online-Angebote können von Angehörigen genutzt werden. Mancherorts finden sich Selbsthilfegruppen für Angehörige von betroffenen Glücksspielenden allgemein oder für den Bereich pathologisches Glücksspielen.

 

Die LSG hat für Angehörige von pathologischen Glücksspielenden vier Angebote entwickelt:

LOSgelöst und EfA sind zwei niedrigschwellige, kostenlose E-Mental-Health-Angebote. In Form von kurzen Infovideos (bei LOSgelöst) oder Texten und Audiodateien (bei EfA) können sich die Angehörigen über verschiedene Themen wie Selbstfürsorge, Geldmanagement oder den Umgang mit Rückfällen informieren. In interaktiven Übungen können die Inhalte vertieft werden. LOSgelöst und EfA finden Sie auf Verspiel nicht mein Leben.

 

Für die Präsenzberatung wurde ein Gruppenprogramm (ETAPPE) und eine Kurzintervention für das Einzelsetting (GlücksKIT) entwickelt. Ziel von ETAPPE ist eine Reduktion der Belastung der Angehörigen durch die Vermittlung von Informationen sowie die Förderung individueller Bewältigungsfähigkeiten. Besonders wertvoll ist hier auch der Austausch mit anderen Angehörigen im Rahmen des Gruppensettings. Mit der Kurzintervention GlücksKIT, liegt seit diesem Jahr erstmals auch ein Manual für das Einzelberatungssetting vor. Das Manual von GlücksKIT besteht aus acht Themenbausteinen, mit Hilfe derer die Berater und Beraterinnen mit den Angehörigen zentrale Problemfelder eingrenzen und bearbeiten können.

Eine Glücksspielsucht hat nicht nur Auswirkungen auf die betroffene Person selbst. Schätzungen zufolge wirkt sich die Suchterkrankung auf bis zu 15 weitere Personen im sozialen Umfeld aus, mitunter bedingt durch Verschuldung, Wohnungslosigkeit, familiäre Konflikte, Trennungen, Persönlichkeitsveränderungen und kriminelle Handlungen (Lesieur & Custer, 1984). Unter den von der Sucht indirekt Betroffenen sind auch zahlreiche Kinder. Deutschlandweit ist von 527.000 bis 704.000 Kindern auszugehen, die in einer Familie mit Glücksspielproblemen leben (pad, 2022). Grundsätzlich sind die Folgen auf Kinder eines glücksspielsüchtigen Elternteils ähnlich wie auf Kinder eines Elternteils mit einer stoffgebundenen Sucht, z.B. Alkohol- oder Drogenabhängigkeit (Hayer et al., 2006). Die Auswirkungen auf das Kind sind dabei verschieden und einige wenige Beispiele hierfür sind Gefühle von Traurigkeit, Wut, Unsicherheit, Hyperaktivität, fehlende psychische Stabilität, oder Selbstwertprobleme (Fischer & Klein, 2021). Häufig gehen sie jedoch über Verlusterfahrungen und -ängste sowie Schuldgefühle hinaus und insgesamt kann gesagt werden, dass das Vorhandensein einer elterlichen Glücksspielproblematik für die betroffenen Kinder eine erhebliche Überforderung darstellt, auf die mit unangemessenen Bewältigungsstrategien – bis hin zu einer Entwicklung einer eigenen späteren Sucht – reagiert wird (Buth et al., 2022; Hayer et al., 2006). So haben einer Studie zufolge bereits 75 % der Kinder aus glücksspielsuchtbelasteten Familien vor dem 11. Lebensjahr Kontakt zu Glücksspielen, während es bei Kindern aus unbelasteten Familien nur ca. 34 % sind (Jacobs et al., 1989).

Ja, pathologisches Glücksspielverhalten (Glücksspielsucht) ist unter dem Code „pathologisches Spielen“ (ICD-10, WHO) als psychische Störung anerkannt. Für diese Störung gibt es in Deutschland seit 2001 eine Vereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger für die medizinische Rehabilitation bei Glücksspielsucht. Aus diesem Grund müssen sowohl die Rentenversicherungsträger als auch die Krankenkassen notwendige Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen finanzieren.

Die stationäre Therapie (stationäre Rehabilitation) pathologisch Glücksspielender findet in der Regel in einer Sucht- oder psychosomatischen Klinik statt, die hierfür ein spezielles Angebot vorhält. Die Dauer liegt bei vier bis zwölf Wochen. Ambulante Therapie (ambulante Rehabilitation) findet in der Regel in Suchtberatungsstellen mit entsprechender Zulassung statt. Die Dauer beträgt zwischen sechs und 18 Monaten. Der Vorteil einer stationären Suchtbehandlung liegt darin, dass sich die Patientin oder der Patient – losgelöst vom problematischen Umfeld – intensiv mit der eigenen Glücksspielproblematik auseinandersetzen kann. Der Vorteil einer ambulanten Rehabilitation liegt in den direkt in den Lebensbezügen anwendbaren therapeutischen Erkenntnissen.

In der Regel weisen Glücksspielende über die Dauer von vier bis zehn Jahren ein regelmäßiges Spielverhalten auf, bevor sie Probleme wahrnehmen und eine Beratungsstelle aufsuchen (Petry, 2005). So lag die Dauer der Problematik bei der Klientel von Suchtberatungsstellen in etwa bei neun bis zehn Jahren (Meyer, 1999, beides zitiert nach Meyer & Bachmann, 2017).  Zudem nehmen ohnehin nur etwa 10% der Personen mit problematischem Glücksspielverhalten Hilfe in Anspruch (Loy et al., 2018).

Als Barrieren für die Hilfesuche gelten Stigmatisierung, Scham im Zusammenhang mit der finanziellen Lage, das Nichteingestehen der Erkrankung sowie kognitive Verzerrungen wie bspw. der Glaube das eigene Glück lenken zu können (Baxter et al., 2016). 

Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Glücksspielenden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Spielen anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck müssen sie Sozialkonzepte vorhalten, in denen spielerbezogene, personalbezogene und administrative Maßnahmen zum Spielerschutz aufzuzeigen sind. Jedes Sozialkonzept muss an das jeweilige Spieleangebot angepasst sein.

Bei der Spielersperre handelt es sich um eine Maßnahme des Spielerschutzes. Für alle legalen Glücksspielformen mit hohem Suchtrisiko (z.B. Automatenspiele, Sportwetten, Casino-Spiele) ist der Anschluss an ein bundesweit einheitliches Sperrsystem verpflichtend. Diese Sperre kann sowohl durch die Glücksspielenden selbst (Selbstsperre) als auch durch den Spielanbieter oder Angehörige der Glücksspielenden (Fremdsperre) bei allen am Sperrsystem teilnehmenden Glücksspielanbietern oder direkt beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt beantragt werden. Um die Spielsperre durchsetzen zu können, sind alle teilnehmenden Gücksspielanbieter vor Ort bzw. online zu einem Abgleich der personenbezogenen Daten mit der zentralen Sperrdatei gesetzlich verpflichtet.

Als Schutzmaßnahme kann die Spielersperre problematisch und pathologisch Glücksspielenden helfen, die Selbstkontrolle wiederzuerlangen und einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der bestehenden Probleme leisten. Die Spielersperre ist als eine isolierte Maßnahme der Zugangsbeschränkung zu betrachten und darf nicht als Ersatz für Beratung oder Behandlung missverstanden werden.

Betroffene, die in den bayerischen Beratungsstellen nach Hilfe suchen, haben im Schnitt 24.000 Euro glücksspielbedingte Schulden. Im Jahr 2021 lag bei 24,5% der ambulant betreuten Klienten und Klientinnen und bei 33,1% der stationär behandelten Spielerinnen und Spieler eine Verschuldung von mehr als 25.000 Euro vor (DSHS - Deutsche Suchthilfestatistik, 2021).

Studienergebnisse zur Anzahl der mitbetroffenen Menschen aus dem Umfeld pathologisch Glücksspielender variieren zwischen 1,1 Prozent (Berndt et al., 2017) und fast 20 Prozent der Allgemeinbevölkerung (Buchner et al., 2017). Es ist davon auszugehen, dass pro erkrankter Person mit einer Störung durch Glücksspielen weitere sechs bis 15 Personen ebenfalls von den Folgen betroffen sind.

Der Betroffenenbeirat Bayern Stimme der SpielerInnen wurde im Januar 2018 gegründet. Im Rahmen eines Gründungstreffen haben sich zwölf von einer Glücksspielsucht betroffene Männer und Frauen mit Unterstützung der LSG zu einem selbstständigen Gremium organisiert. Der Beirat ist nicht nur für direkt Betroffene, sondern auch für Angehörige von Menschen mit einer Glücksspielproblematik offen. Die Mitglieder treffen sich mehrmals im Jahr und sind über Telefon und E-Mail sowohl untereinander als auch mit der LSG vernetzt. Der Beirat bringt sich in die Arbeit der LSG ein und tauscht sich auch zu Themen wie Prävention, Spieler- und Jugendschutz, Werbebeschränkungen, Glücksspielrecht und dessen Umsetzung aus. Bei Bedarf bezieht er auch (öffentlich) Stellung. Er vernetzt sich mit Beratungs- und Behandlungsstellen und tritt mit den bayerischen Ordnungsbehörden und der Lokalpolitik in Kontakt. Ein wichtiges Ziel des Beirats ist es, dass Glücksspielsucht von der Öffentlichkeit als gesellschaftliches Problem und nicht nur als Problematik von Betroffenen und Angehörigen wahrgenommen wird. Neben dem Spieler- und Jugendschutz soll sich auch die Versorgung von betroffenen Spielerinnen und Spielern verbessern. Website.