Versorgungsangebot

Informationen zu spezialisierten ambulanten und stationären Beratungs- und Behandlungseinrichtungen werden vorgestellt, einschließlich Angaben zu Behandlungsplätzen bei der Betreuung von Personen mit der Hauptdiagnose pathologisches Glücksspielverhalten.

Kurzbericht

Hintergrund: Seit der Einführung des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2008 hat sich das Versorgungsangebot für Menschen mit Glücksspielproblemen kontinuierlich verbessert. In Bayern wurde dieses Bestreben maßgeblich vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) wurden Fachstellen etabliert und das "Kompetenznetzwerk Glücksspielsucht" geschaffen, um eine flächendeckende Versorgung anzustreben.

In diesem Beitrag soll das aktuell bestehende Versorgungsangebot durch ambulante und stationäre Einrichtungen der Suchthilfe in Bayern dargestellt werden.


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